Spielrecht – Gewinnmöglichkeiten
Wenn Sie im stehenden Gewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn und/oder der Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dient, benötigen Sie eine Erlaubnis der bei uns angesiedelten Unteren Verwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis ist allerdings an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung macht eine neue Erlaubnis erforderlich.
Die Erlaubnis kann im Einzelfall mit Auflagen versehen werden. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich hierbei nach der Größe der Spielhalle.
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