Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Ausnahmen StVO

Ausnahmen StVOIn nachweislich begründeten Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn Ausnahmen von der StVO erteilen wie z.B.:

  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gesperrten Straße
  • Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurtanlegepflicht
  • Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Helmpflicht
  • Parkerleichterungen

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