Ausnahmen StVO - Befreiung und Erleichterung
In nachweislich begründeten Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn Ausnahmen von der StVO erteilen wie z.B.:
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gesperrten Straße
- Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurtanlegepflicht
- Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Helmpflicht
- Parkerleichterungen
Ihre Ansprechpartnerin