Denkmalschutz - Historisches erhalten
Die Kulturdenkmale in den Gemeinden Hardheim, Höpfingen und der Stadt Walldürn einschließlich deren Ortsteile, sind in einer Denkmalschutzliste erfasst.
Die Denkmalschutzliste wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Baurechtsamt geführt.
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
„Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
- zerstört oder beseitigt werden,
- in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden oder,
- aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.
Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind.“
Sind innere und äußere Veränderungen an einem Kulturdenkmal vorgesehen (auch alle Maßnahmen, die auf das Erscheinungsbild von Einfluss sind, wie z. B. Fassadensanierung, neue Farbgebung, Fenstererneuerung), so sind diese bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn rechtzeitig vor Ausführungsbeginn anzumelden.
Auf Antrag wird gegebenenfalls eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Diese ist auch erforderlich, um eventuell eine erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeit nutzen zu können. Die Steuerbescheinigung wird ebenfalls von der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Zur Besprechung der vorgesehenen Maßnahmen findet dann ein Ortstermin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, dem Eigentümer sowie eines Vertreters der Fachbehörde statt.
Zu beachten ist, dass für die vorgesehenen Maßnahmen eventuell auch ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich wird. In diesem Fall wird mit der Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung miterteilt.
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