Messe, Märkte & Co. - Nutzung von Privilegien
Sie möchten eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür die sogenannten Marktprivilegien wie z.B.
- Befreiungen vom Landeschluss- oder Feiertagsgesetz oder
- Teilnahme ohne Reisegewerbekarte
in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie eine schriftliche Festsetzung, die Sie bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn beantragen können.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin