Organe des Verbands
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes.
Sie ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden gegeben ist. Näheres hierzu regelt die Verbandssatzung. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und 19 weiteren Vertretern, von denen sechs auf die Gemeinde Hardheim, drei auf die Gemeinde Höpfingen und zehn auf die Stadt Walldürn entfallen.
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende und zwei Stellvertreter werden in der ersten Sitzung der Verbandsversammlung nach jeder regelmäßigen Neubestellung der Vertreter der Verbandsversammlung gewählt.
Seit Gründung des Gemeindeverwaltungsverbandes war der Verbandsvorsitzende immer der Bürgermeister der Stadt Walldürn (derzeit Meikel Dörr), der 1. Stellvertreter der Bürgermeister der Gemeinde Hardheim (derzeit Stefan Grimm) und der 2. Stellvertreter der Bürgermeister der Gemeinde Höpfingen (derzeit Christian Hauk).
Verbandsverwaltung
Die Verbandsverwaltung wird vom Geschäftsführer geleitet (derzeit Verbandsamtsrat Roland Frank).
Der Verband finanziert sich durch eigene Einnahmen, Verwaltungsgebühren und Zuweisungen des Landes, sowie durch eine Umlage, die je nach Finanzbedarf jährlich in unterschiedlicher Höhe festgesetzt und von den Mitgliedsgemeinden im Verhältnis der Einwohnerzahl zu tragen ist.
Die Aufgaben der Bauleitplanung, der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, der Kanal- und Straßenreinigung sowie die Aufgaben des Trägers der Gemeindeverbindungsstraßen und des Verbandsbauamtes werden im Verhältnis der tatsächlichen Inanspruchnahme der Mitgliedsgemeinden „spitz“ abgerechnet.