Virtuelles Bauamt (ViBa)
ViBa
Ab dem 01.10.2024 ist eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn nur noch digital möglich. Bauanträge in Papierform und per Mail werden nur noch in begründeten Einzelfällen bis zum 31.12.2024 angenommen.
Das bedeutet, dass digitale Bauanträge dann über die Online-Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - gestellt werden müssen.
Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden:
1. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
2. Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
3. Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
4. Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
5. Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
6. Bauvoranfrage nach § 57 LBO
7. Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
8. Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
9. Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
10. Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
11. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
12. Daten zur Baufertigstellung für die Hochbaustatistik melden
13. Daten zum Bauzustand am Jahresende (Bauüberhang) für die Hochbaustatistik melden
14. Daten zu Bauabgängen für die Hochbaustatistik melden
15. Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und Kenntnisgabe für die Hochbaustatistik melden
16. Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
17. Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
Um einen Antrag über ViBa BW stellen zu können, benötigen Privatpersonen ein BundID Konto, ein vom Bund zur Verfügung gestelltes Nutzerkonto; Entwurfsverfasser ein entsprechendes ELSTER Unternehmenskonto. Diese digitalen Identitäten ermöglichen einen sicheren Zugang zum System und gewährleistet die Authentifizierung des Nutzers.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Merkblatt, Antragsunterlagen und Anwendungsfälle
Erläuterungen zum Einreichen87 KB
Vollmacht für den Planer oder Entwurfsverfasser164 KB
Anwendungsfall Antragsteller Bauherrenschaft1.48 MB