Großraum- & Schwertransporte - XXL unterwegs
Für Fahrten (leer oder beladen) mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen wird eine Erlaubnis benötigt.
Es wird geprüft, ob der beantragte Fahrweg mit den angegebenen Transportabmessungen befahrbar ist. Bei Bedarf werden Auflagen erteilt, um den Transport abzusichern oder andere Verkehrsteilnehmer oder Brückenbauwerke zu schützen. Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrweg unmittelbar vor Transportbeginn zu überprüfen.
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