E-Rechnung
E-Rechnung beim Zentralen Rechnungseingang des Landes einreichen
Der Gemeindeverwaltungsverband bietet Ihnen die Möglichkeit der Einreichung elektronischer Rechnungen an.
Dies bedeutet, dass Sie als Geschäftspartner ihre Rechnung in einem definierten elektronischen Format einreichen können – die manuelle Papierrechnung entfällt in diesem Fall.
Damit dieser standardisierte Ablauf rechtssicher und komfortabel erfolgen kann, bedient sich der Gemeindeverwaltungsverband dem Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg bei Service-BW. Dies bietet Ihnen als Rechnungssteller den Vorteil, dass Sie sich als Geschäftspartner weiterer Kommunen oder Behörden in Baden-Württemberg in einer gewohnten internetbasierten Umgebung bewegen und die Rechnung einreichen können.
Für eine elektronische Rechnungsstellung an den Gemeindeverwaltungsverband verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen.
Voraussetzungen
Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 082255001-A7917-57 aufweisen.
Es gelten für E-Rechnungen die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Nutzungsbedingungen:
https://www.service-bw.de/web/guest/erechnung/nutzungsbedingungen_rechnungssteller
FAQ:
https://www.service-bw.de/erechnung/faq_rechnungssteller
Weitere Informationen:
Standard XRechnung
Leitweg ID