Fernreiseverordnung – Ausnahmen in den Ferien
In der Hauptferienzeit vom 1. Juli bis 31. August gilt an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in Deutschland auf bestimmten Autobahnstrecken ein Fahrverbot für LKW (über 7,5 Tonnen) und alle LKW (auch unter 7,5 Tonnen) mit Anhänger.
Wer während der Verbotszeit Transportfahrten auf den betroffenen Autobahnabschnitten durchführen muss, benötigt eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) vom Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn.
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