Unterbringung – psychisch kranker Menschen
Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine
- fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer
- Personen oder
- eine erhebliche Selbstgefährdung (Gesundheit, Suizid) bestehen,
können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
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