Privatklinik - medizinische Behandlungen
Für den Betrieb einer privaten, gewerblich betriebenen Krankenanstalt benötigen Sie eine Konzession.
Nach dem Gesetz ist dies eine gewerberechtliche Erlaubnis, bei der bestimmte persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Das Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Schaustellen - Präsentieren von Personen
Wenn Sie vorhaben gewerbsmäßig das „zur Schaustellen“ von Personen in Ihren Geschäftsräumen zu veranstalten oder diese dafür zur Verfügung stellen, benötigen Sie einer Erlaubnis vom Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn.
Davon ausgenommen sind lediglich Darbietung mit überwiegend
- künstlerischem,
- sportlichem,
- akrobatischem oder
- ähnlichem Charakter.
Für die Erlaubniserteilung richten Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an uns.
Ihre Ansprechpartnerin
Gaststätten - Essen, Getränke und mehr
Für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind folgende Punkte zu beachten:
Desweiteren können Sie bei uns folgende Erlaubnisse beantragen:
- Stellvertretungserlaubnis
- vorläufige Erlaubnis
- befristete Erlaubnis und
- die erlaubnispflichtige Änderunge der Betriebsräume
In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gerne die Unterschiede und beraten Sie bei der Antragstellung.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
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Gewerbe - selbstständig tätig
Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn erteilt für die Ausübung verschiedener gewerblicher Tätigkeiten die notwendige gesetzliche Erlaubnis.
Aber auch die regelmäßige Kontrolle sowie die Untersagung der Gewerbeausübung ist ein Bestandteil des Aufgabengebietes.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Bewachungsgewerbe
Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, z.B. KFZ- und Gebäudebewachung, Veranstaltungsdienst, Fluggastkontrolle, Durchführung von Geld- und Werttransporten, Personenschutz, Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen.
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