Schießstätten - Kein Wilder Westen
Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen von der Waffenbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn abzunehmen.
Wird auf einer bestehenden Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, ist sie alle 4 Jahre zu überprüfen, mit erlaubnisfreien Waffen alle 6 Jahre.
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