Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Versammlung

VersammlungenWer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies rechtzeitig zuvor beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn anzeigen.

Dies muss spätestens 45 Stunden, bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen.

Definition Versammlung:

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

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