Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuer - Befreiung möglichBeim Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 UStG können wir Ihnen die Befreiung von der Umsatzsteuer bescheinigen.

Ihre Ansprechpartnerin


© 2014-2024 Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn | Impressum | Datenschutz | Datenaustausch