Schaustellen - Präsentieren von Personen
Wenn Sie vorhaben gewerbsmäßig das „zur Schaustellen“ von Personen in Ihren Geschäftsräumen zu veranstalten oder diese dafür zur Verfügung stellen, benötigen Sie einer Erlaubnis vom Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn.
Davon ausgenommen sind lediglich Darbietung mit überwiegend
- künstlerischem,
- sportlichem,
- akrobatischem oder
- ähnlichem Charakter.
Für die Erlaubniserteilung richten Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an uns.
Ihre Ansprechpartnerin