Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Schaustellen

SchaustellenWenn Sie vorhaben gewerbsmäßig das „zur Schaustellen“ von Personen in Ihren Geschäftsräumen zu veranstalten oder diese dafür zur Verfügung stellen, benötigen Sie einer Erlaubnis vom Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn.

Davon ausgenommen sind lediglich Darbietung mit überwiegend

  • künstlerischem,
  • sportlichem,
  • akrobatischem oder
  • ähnlichem Charakter.

Für die Erlaubniserteilung richten Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an uns.

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