Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn - Reisegewerbe

Reisegewerbe - Handel unterwegsWer ein Reisegewerbe ausüben will, muss dazu vorher die Erlaubnis beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn beantragen.

Ein Reisegewerbe liegt dann vor, wenn jemand ohne vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren ankauft und/oder
  • Waren verkauft und/oder
  • Bestellungen auf Waren aufnimmt und/oder
  • Leistungen anbietet und/oder
  • Bestellungen auf eine Leistung aufnimmt oder
  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt.

Die Reisegewerbekarte müssen Sie immer dabei haben, wenn Sie die gewerbliche Tätigkeit ausüben und auf Verlangen vorzeigen können.

Wer im Reisegewerbe im Angestelltenverhältnis arbeitet, muss eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers mit sich führen, wenn der Inhaber nicht selbst am Ort tätig ist.

Die Reisegewerbekarte berechtigt zwar zur Ausübung der Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet, es ist jedoch zu beachten, dass verschiedene Tätigkeiten im Reisegewerbe ausdrücklich verboten sind, z.B. Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinische Geräte, Edelmetalle usw.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

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