Bewachungsgewerbe
Vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist die Einholung einer Gewerbeerlaubnis bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn erforderlich. Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, z.B. KFZ- und Gebäudebewachung, Veranstaltungsdienst, Fluggastkontrolle, Durchführung von Geld- und Werttransporten, Personenschutz, Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen.
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