Baurecht - Von der Idee zur Umsetzung
Die Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn hat darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung im Sinne der Landesbauordnung eingehalten werden.
Ebenso, dass die auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Anordnungen befolgt werden. Wir haben deshalb zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind.
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