Immissionsschutz - Umwelteinwirkungen
Der Immissionsschutz ist bei der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn angegliedert.
Unsere Baurechtsbehörde ist zuständig für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen (nach Maßgabe der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg). Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Durchführung von Genehmigungsverfahren und der Erlass von Anordnungen gegenüber genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen mit der Zielrichtung, schädliche Umwelteinwirkungen von Anlagen auf Nachbarschaft und Allgemeinheit, wie insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder Gerüche, zu vermeiden bzw. auf ein verträgliches Maß zu beschränken.
Ihr Ansprechpartner