Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der unverbindliche Bauleitplan und ohne Außenwirkung. Er bildet den Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung und dient der Gesamtschau der räumlichen Planung einer Gemeinde.
Die Bearbeitung erfolgt im Maßstab 1:10.000 und 1:5.000. Der FNP ist Teil des Städtebaurechtes auf der Grundlage des Baugesetzbuches und umfasst einen Entwicklungszeitraum von 10–15 Jahren.
In ihm werden die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt.
Inhalt des Flächennutzungsplanes:
- die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen)
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Flächen für den überörtlichen Verkehr / örtliche Hauptverkehrszüge
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
- Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
- Flächen, die im Sinne des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind
- Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen, Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen
- Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege / Entwicklung der Landschaft
- Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt-, Badeplätze und Friedhöfe
- Stadterhaltung, Denkmalschutz / Sanierungsmaßnahmen
- Richtfunkstrecken mit Einschränkung der baulichen Höhenentwicklung
- Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
- die Grenze des Geltungsbereiches und andere
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.
Neben der Art (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet) und dem Maß der baulichen Nutzung (Ausmaß der möglichen Bebaubarkeit eines Grundstückes), der Bauweise, überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separate Textteile, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt ist eine ausführliche Begründung sowie eventuell vorhandene gutachterliche Fachplanungen wie z.B Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, schalltechnische Untersuchung, Baugrunduntersuchung u.a..
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden. Weiterhin ist für die Dauer eines Monats eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich. Hierbei besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn und das Recht Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen, die in Form einer Stellungnahme fristgerecht abzugeben sind.
Bekanntmachungen in diesem Zusammenhang erfolgen in den beiden Tageszeitungen „Fränkische Nachrichten“ und „Rhein-Neckar-Zeitung“. Der Bebauungsplan wird in der Verbandsversammlung beraten und als Satzung beschlossen.
Hier können Sie die aktuellen Bebauungspläne des Verbandsindustrieparks herunterladen:
Bauleitplan - Ein wichtiges Planungswerkzeug
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune.
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der zukünftigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde. Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn nimmt diese Aufgabe für seine Mitgliedsgemeinden wahr.
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung. Es enthält außerdem die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzungen, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Bodenordnung u.a.. Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die Regelungen über die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes.
Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017 Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Dieses hat zum einen auf den Internetseiten der zuständigen Kommune zu erfolgen und zum anderen sind die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Nach § 6a BauGB soll eine zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan, die Planunterlagen und die Begründung dauerhaft im Internet auf den Seiten der Gemeinde und über ein zentrales Portal des Landes bereitgestellt werden. In § 10a BauGB finden Sie die entsprechende Regelung zu § 6a BauGB für Bebauungspläne.Zudem müssen die Gemeinden nach § 4a Absatz 4 BauGB folgende Inhalte im Bauleitplanverfahren im Internet bereitstellen:
- den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung von Planentwürfen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB
- die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen
Weiterführende Informationen finden Sie hier: