Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
Blick über die Gemeinde Hardheim
Blick über die Gemeinde Höpfingen
Blick auf die Walldürner Wallfahrtsbasilika
Das Hardheimer Schloss
Das Familienbad Höpfingen

Seit April 2021 bilden alle Städte und Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises einen gemeinsamen Gutachterausschuss.

Kontakt

Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK
Hauptstr. 9
74821 Mosbach
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Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg

BodenrichtwerteDer Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein.

Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Höpfingen-Walldürn stellt in den nachstehenden Ortsplänen die derzeit gültigen Bodenrichtwerte zur Verfügung:


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