Waffen, Sprengstoff & Fischerei
Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ist aufgrund seiner Rechtsstellung auch für den Bereich Waffen, Sprengstoff und Fischerei zuständig.
Dies beinhaltet neben der Erteilung von Waffenbesitzkarten und Fischereischeinen auch Kontrollfunktionen in diesem Bereich
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Fischerei - Alles für Angler
Für die Ausstellung eines Fischereischeins ist die Vorlage eines Nachweises der bestandenen Fischereiprüfung sowie eines Passbildes notwendig.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Sprengstoff - ein lauter Knall
Bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn können Sie Ihre sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragen.
Zudem sind wir auch für die Fälle der Untersagung zuständig. Unsere Sachbearbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.
Ihr Ansprechpartner
Schießstätten - Kein Wilder Westen
Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen von der Waffenbehörde des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn abzunehmen.
Wird auf einer bestehenden Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, ist sie alle 4 Jahre zu überprüfen, mit erlaubnisfreien Waffen alle 6 Jahre.
Ihr Ansprechpartner
Waffenrecht - für Sport, Jagd und Anderes
Die Untere Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn bearbeitet alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Untersagungen.
Zu diesen gehören z.B. Waffenbesitzkarten für Sportschützen, Jäger, Erben oder andere Berechtigte, "großer" und "kleiner" Waffenschein.
Ihr Ansprechpartner