Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
Blick über die Gemeinde Hardheim
Blick über die Gemeinde Höpfingen
Blick auf die Walldürner Wallfahrtsbasilika
Das Hardheimer Schloss
Das Familienbad Höpfingen

Das Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ist zugleich Genehmigungsbehörde für zahlreiche Veranstaltungen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihre Veranstaltung einer Genehmigung bedarf, können Sie sich zur konkreten Klärung gerne mit uns in Verbindung setzen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Versammlung Messe, Märkte & Co. Nutzung öffentlicher Straßen Sonn- und Feiertage

VersammlungenWer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies rechtzeitig zuvor beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn anzeigen.

Dies muss spätestens 45 Stunden, bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen.

Definition Versammlung:

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Straßennutzung - Feste und mehrVeranstaltungen auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.

Solche Veranstaltungen können z.B. sein:

  • Festzüge
  • Straßenfeste
  • Veranstaltungen abseits von öffentlichen Straßen, bei denen aber der Verkehr beeinträchtigt wird
  • Volksmärsche
  • Radsportveranstaltungen
  • motorsportliche Veranstaltungen

Kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Martinsumzüge oder Prozessionen sind erlaubnisfrei.

Ihr Ansprechpartner

Messe, Märkte & Co. - Nutzung von PrivilegienSie möchten eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten  und dafür die sogenannten Marktprivilegien wie z.B.

  • Befreiungen vom Landeschluss- oder Feiertagsgesetz oder
  • Teilnahme ohne Reisegewerbekarte

in Anspruch nehmen?

Dazu benötigen Sie eine schriftliche Festsetzung, die Sie bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn beantragen können.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonn- und FeiertageSonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland besonders geschützt.

Das Feiertagsgesetz verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Für eine Ausnahme benötigen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn.

Ihre Ansprechpartnerin


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