Veranstaltungen
Das Ordnungsamt des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn ist zugleich Genehmigungsbehörde für zahlreiche Veranstaltungen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Ihre Veranstaltung einer Genehmigung bedarf, können Sie sich zur konkreten Klärung gerne mit uns in Verbindung setzen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Versammlung – Form der Kundgebung
Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies rechtzeitig zuvor beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn anzeigen.
Dies muss spätestens 45 Stunden, bevor Sie die Versammlung bekanntgeben (Ankündigung von Ort und Zeit der Versammlung) erfolgen.
Definition Versammlung:
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Nutzung öffentlicher Straßen - Feste und mehr
Veranstaltungen auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung.
Solche Veranstaltungen können z.B. sein:
- Festzüge
- Straßenfeste
- Veranstaltungen abseits von öffentlichen Straßen, bei denen aber der Verkehr beeinträchtigt wird
- Volksmärsche
- Radsportveranstaltungen
- motorsportliche Veranstaltungen
Kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Martinsumzüge oder Prozessionen sind erlaubnisfrei.
Ihr Ansprechpartner
Messe, Märkte & Co. - Nutzung von Privilegien
Sie möchten eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür die sogenannten Marktprivilegien wie z.B.
- Befreiungen vom Landeschluss- oder Feiertagsgesetz oder
- Teilnahme ohne Reisegewerbekarte
in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie eine schriftliche Festsetzung, die Sie bei der Unteren Verwaltungsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn beantragen können.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Sonn- und Feiertag – Tage der Ruhe
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind in Deutschland besonders geschützt.
Das Feiertagsgesetz verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Für eine Ausnahme benötigen Sie eine gebührenpflichtige Genehmigung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn.
Ihre Ansprechpartnerin