Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
Blick über die Gemeinde Hardheim
Blick über die Gemeinde Höpfingen
Blick auf die Walldürner Wallfahrtsbasilika
Das Hardheimer Schloss
Das Familienbad Höpfingen

Sonn- & FeiertagsfahrverbotAn Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr gilt in Deutschland ein Fahrverbot für LKW (über 7,5 Tonnen) und für alle LKW (auch unter 7,5 Tonnen) mit Anhänger.

Ausnahmen vom Fahrverbot sind nur für besonders dringende und unaufschiebbare Fälle möglich. Zum Beispiel für den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln, lebenden Tieren, Speisen und Getränken für Märkte und Veranstaltungen, Zubehör (Musikinstrumente, Requisiten) für kulturelle Veranstaltungen und ähnliches. Die Ausnahmegenehmigung wird auch für die Leerfahrten zum dem Ort, an dem die Ladung aufgenommen wird, gebraucht.

Ihr Ansprechpartner

Großraum- & Schwertransporte - XXL unterwegsFür Fahrten (leer oder beladen) mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen wird eine Erlaubnis benötigt.

Es wird geprüft, ob der beantragte Fahrweg mit den angegebenen Transportabmessungen befahrbar ist. Bei Bedarf werden Auflagen erteilt, um den Transport abzusichern oder andere Verkehrsteilnehmer oder Brückenbauwerke zu schützen. Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrweg unmittelbar vor Transportbeginn zu überprüfen.

Ihr Ansprechpartner

Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn sorgt unter anderem dafür, dass Sie auch außerhalb gesetzlich geregelter Zeit unterwegs sein können.

Gleichermaßen gehören aber auch Parkausweise sowie Straßensperrungen und die Verkehrsraumüberwachung zum regelmäßigen Aufgabengebiet.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Ausnahmen StvO Fernreiseverordnung Großraum- und Schwertransporte ParkausweiseSperrungen

Straßennutzung

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

 VerkehrsüberwachungVerkehrsschau

Fernreiseverordnung - Ausnahmen in den FerienIn der Hauptferienzeit vom 1. Juli bis 31. August gilt an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in Deutschland auf bestimmten Autobahnstrecken ein Fahrverbot für LKW (über 7,5 Tonnen) und alle LKW (auch unter 7,5 Tonnen) mit Anhänger.

Wer während der Verbotszeit Transportfahrten auf den betroffenen Autobahnabschnitten durchführen muss, benötigt eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) vom Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn.

Ihr Ansprechpartner

Ausnahmen StVOIn nachweislich begründeten Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn Ausnahmen von der StVO erteilen wie z.B.:

  • Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gesperrten Straße
  • Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Gurtanlegepflicht
  • Ausnahmegenehmigung zur Befreiung der Helmpflicht
  • Parkerleichterungen

Ihre Ansprechpartnerin


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