Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn
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Blick über die Gemeinde Höpfingen
Blick auf die Walldürner Wallfahrtsbasilika
Das Hardheimer Schloss
Das Familienbad Höpfingen

{slider Flächennutzungsplan "Kornberg" - punktuelle Änderung}

Aufstellung der punktuellen Änderung – vier (ehemals sechs) punktuelle Sonderbauflächen für Windenergieanlagen „Kornberg“ – des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, Sitz Walldürn, in öffentlicher Sitzung am 23.05.2017 den Entwurf zur punktuellen Änderung für den „Windpark Kornberg“ – vier (ehemals sechs) punktuelle Sonderbauflächen für Windenergieanlagen „Kornberg“ – gebilligt und unter Verweis auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in Form der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der punktuelle Änderung bezogen auf den aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan beinhaltet:

Diese liegt in der Zeit vom 12. Juni 2017 bis einschließlich 14. Juli 2017 beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim - Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie Rohstoffe und Bergbau zu den Belangen Grundwasser, Ingenieurgeologie, Rohstoffgeologie und Geotopschutz
  • Regierungspräsidium Freiburg, ForstBW zu den Belangen Waldumwandlungserklärung
  • Regierungspräsidium Karlsruhe zu den Belangen Gewässer
  • Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu den Belangen Biotop- und Artenschutz, FFH- und Vogelschutzgebiete, Boden- und Umweltschutz sowie Altlasten, Gewässer, Abwasser, Forst, dem Natur- und Landschaftsschutz und dem Grundwasser
  • Regionalverband Rhein-Neckar zu den Belangen Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, FFH-Gebiet
  • Naturpark Neckartal-Odenwald zu den Belangen des Naturparks

Das Plangebiet befindet in den Walddistrikten „Kornberg“, „Bergholz“, „Kriegholz“ und „Hardheimer-Höhe“. Die geplanten vier Sonderbauflächen liegen südöstlich Höpfingen, nördlich Waldstetten sowie westlich Bretzingen und südwestlich Hardheim. Zwei der insgesamt vier Windenergieanlagen liegen auf Gemarkung Waldstetten/Höpfingen, die weiteren zwei Windenergieanlagen befinden sich auf Gemarkung Bretzingen/Hardheim. Es sollen Windenergieanlagen entsprechend aktuellem Stand der Technik errichtet werden. Derzeit sind dies Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 206 m.

Nach dem Windatlas Baden-Württemberg weist die Konzentrationszone eine Windgeschwindigkeit von 5,5 - 6,00 m/s in 140 m ü. Grund in 410m bis 420m ü. NN auf. Der EEG-Referenzertrag von 60% wird erreicht. Die Infrastruktur ist sehr gut (Umspannwerk „Kornberg“ ca. 120m Abstand), der Freiraum prinzipiell für Windkraft geeignet. Es gilt die Belange des Landschaftsbildes, der Forstwirtschaft und des Naturschutzes (Waldschutzgebiet „Altholz Kornberg N Waldstetten“ angrenzend, FFH-Gebiet „Odenwald und Bauland Hardheim“) zu beachten. Die Fläche befindet sich außerhalb des Naturparks „Neckartal-Odenwald“ und liegt in Zone III des Wasserschutzgebietes der Brunnen Herrenau und der Quelle Erfelder Mühle. Zudem wurde für den Planungsbereich eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Firma Ökologie & Stadtentwicklung, Peter C. Beck, Darmstadt).

Das Plangebiet der punktuellen Änderung ergibt sich anhand der nachstehend abgedruckten Planskizze.

Abbildung 1 - Planungsstand Entwurf punktuelle Änderung (23.05.2017)
Abbildung 1 - Planungsstand Entwurf punktuelle Änderung (23.05.2017)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim- Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

{slider Flächennutzungsplan "Kornberg" - flächenhafte Änderung}

Aufstellung der flächenhaften Änderung –Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Kornberg“ – des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn, Sitz Walldürn, in öffentlicher Sitzung am 23.05.2017 den Entwurf zur flächenhaften Änderung für den „Windpark Kornberg“ – Konzentrationszone für Windenergieanlagen – gebilligt und unter Verweis auf die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange in Form der öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der flächenhaften Änderung bezogen auf den aktuell im Verfahren befindlichen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft, besteht aus

Die öffentliche Auslegung liegt in der Zeit vom 12. Juni 2017 bis einschließlich 14. Juli 2017 beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim - Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie Rohstoffe und Bergbau zu den Belangen Grundwasser, Ingenieurgeologie, Rohstoffgeologie und Geotopschutz
  • Regierungspräsidium Freiburg, ForstBW zu den Belangen Waldumwandlungserklärung
  • Regierungspräsidium Karlsruhe zu den Belangen Gewässer
  • Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu den Belangen Biotop- und Artenschutz, FFH- und Vogelschutzgebiete, Boden- und Umweltschutz sowie Altlasten, Gewässer, Abwasser, Forst, dem Natur- und Landschaftsschutz und dem Grundwasser
  • Regionalverband Rhein-Neckar zu den Belangen Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege, FFH-Gebiet
  • Naturpark Neckartal-Odenwald zu den Belangen des Naturparks

Das Plangebiet befindet sich mit insgesamt sechs Windenergieanlagen in den Walddistrikten „Kornberg“, „Bergholz“, „Kriegholz“ und „Hardheimer-Höhe“. Der geplante Windpark mit ca. 76ha liegt südöstlich Höpfingen (ca. 1.500 m Abstand), nördlich Waldstetten (ca. 750 m Abstand) sowie westlich Bretzingen (ca. 750 m Abstand) und südwestlich Hardheim (ca. 1.200 m Abstand). Zwei der sechs Windenergieanlagen werden aktuell zurückgestellt. Von den vier (ehemals sechs) Windenergieanlagen liegen zwei der auf Gemarkung Waldstetten/Höpfingen, die weiteren zwei Windenergieanlagen befinden sich auf Gemarkung Bretzingen/Hardheim. Es sollen Windenergieanlagen entsprechend aktuellem Stand der Technik errichtet werden. Derzeit sind dies Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 206 m.

Nach dem Windatlas Baden-Württemberg weist die Konzentrationszone eine Windgeschwindigkeit von 5,5 - 6,00 m/s in 140 m ü. Grund in 410m bis 420m ü. NN auf. Der EEG-Referenzertrag von 60% wird erreicht. Die Infrastruktur ist sehr gut (Umspannwerk „Kornberg“ ca. 120m Abstand), der Freiraum prinzipiell für Windkraft geeignet. Es gilt die Belange des Landschaftsbildes, der Forstwirtschaft und des Naturschutzes (Waldschutzgebiet „Altholz Kornberg N Waldstetten“ angrenzend, FFH-Gebiet „Odenwald und Bauland Hardheim“) zu beachten. Die Fläche befindet sich außerhalb des Naturparks „Neckartal-Odenwald“ und liegt in Zone III des Wasserschutzgebietes der Brunnen Herrenau und der Quelle Erfelder Mühle. Zudem wurde für die Fläche eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Firma Ökologie & Stadtentwicklung, Peter C. Beck, Darmstadt).

Das Plangebiet der flächenhaften Änderung ergibt sich anhand der nachstehend abgedruckten Planskizze.

Abbildung 1 - Planungstand Entwurf flächenhafte Änderung  (23.05.2017)
Abbildung 1 - Planungstand Entwurf flächenhafte Änderung (23.05.2017)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim- Walldürn, Friedrich-Ebert-Str. 11, 74731 Walldürn, Zimmer 4 im 2. OG schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die flächenhafte Änderung des Flächennutzungsplans nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


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